Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Tracify GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) betreibt die SaaS-Plattform UPLOADER (nachfolgend „Software“), die den automatisierten Bulk-Upload von Werbemitteln in externe Werbeplattformen (insbesondere Meta/Facebook Ads Manager sowie künftig weitere Plattformen) ermöglicht. Für die Nutzung der Software gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien geht diesen AGB vor.
Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu nutzen.
Die Nutzung erfolgt auf Basis gebuchter Ad-Account-Seats. Jeder Seat berechtigt zur Anbindung eines (1) externen Werbekontos (Ad-Account) an die Software. Für jeden weiteren anzubindenden Ad-Account ist ein zusätzlicher Seat zu erwerben.
Der Auftraggeber kann eine Organisation innerhalb der Software einrichten. Einer Organisation können mehrere Ad-Account-Seats sowie mehrere autorisierte Nutzer zugeordnet werden. Die Nutzung der Software ist auf die innerhalb der Organisation verwalteten Ad-Accounts beschränkt.
Die Nutzung der Software durch Agenturen für deren Endkunden (Brands) ist zulässig, sofern die Agentur als Auftraggeber auftritt und die erforderlichen Seats gebucht hat. Die Agentur ist in diesem Fall für die Einhaltung dieser AGB vollumfänglich verantwortlich.
Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Software. Sämtliche Rechte an der Software sowie an jeder Art von Veränderung oder Verbesserung stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten. Deren Nutzung unterliegt vorrangig den jeweiligen Open-Source-Lizenzbestimmungen.
Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf Fixes, Patches und Updates, nicht jedoch automatisch auf neue Produkte oder Module, die separat angeboten werden.
Dem Auftraggeber ist untersagt:
- die Software über das erforderliche Maß hinaus zu kopieren;
- die Software zu modifizieren, anzupassen oder abgeleitete Entwicklungen vorzunehmen;
- die Software zu vermieten, zu verkaufen oder unbefugten Dritten zugänglich zu machen;
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung vorzunehmen;
- Sicherheitseinrichtungen der Software zu umgehen;
- schädigende Maßnahmen gegen die Software oder die Server des Auftragnehmers zu ergreifen;
- Schutzvermerke oder Markierungen zu entfernen oder zu verändern;
- die Software entgegen geltendem Recht oder entgegen Rechten Dritter einzusetzen;
- die Software für Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen zu nutzen.
Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber führt alle für die Nutzung der Software erforderlichen Einrichtungsschritte (z.B. Verbindung von Ad-Accounts, Konfiguration) eigenständig über das bereitgestellte Web-Onboarding durch. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht geschuldet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweils genutzten Werbeplattformen (insbesondere Meta/Facebook sowie weiterer unterstützter Plattformen) einzuhalten. Verstöße gegen Plattformrichtlinien liegen allein im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- angemessene Sicherheitsprozesse und Zugriffskontrollen innerhalb seiner Organisation;
- die Sicherstellung und den Schutz der Zugangsdaten zu den verbundenen Werbekonten;
- die inhaltliche, rechtliche und plattformkonforme Zulässigkeit der hochgeladenen Werbemittel;
- interne Schulungen seiner Nutzer;
- regelmäßige Datensicherung eigener Inhalte und Werbemittel.
Ein respektvoller Umgang mit dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern wird vorausgesetzt. Bei Verstößen kann der Zugang nach vorheriger Abmahnung gesperrt werden.
Gewährleistung
Die Software wird im Wesentlichen entsprechend der verfügbaren Dokumentation mangelfrei zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Rechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung der Software entgegenstehen.
Öffentliche Äußerungen oder Werbemittel des Auftragnehmers stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
Mängelansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Zurverfügungstellung der Software
Die Software wird als Software as a Service (SaaS) über das Internet als Webanwendung bereitgestellt.
Der Auftragnehmer stellt die Software ohne gesonderte Verfügbarkeitsgarantie bereit und ist berechtigt, die Software für Wartungsarbeiten, Updates oder aus anderen betrieblichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen.
Die Software kann automatisierte Funktionen und KI-gestützte Features enthalten, die auf Basis der verbundenen Ad-Account-Daten Empfehlungen, Vorschläge oder sonstige Outputs generieren. Diese Outputs sind unverbindlich. Eine Haftung des Auftragnehmers für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis solcher Outputs trifft, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er einen aktuellen Browser und eine stabile Internetverbindung nutzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Ablehnungen, Sperrungen oder Datenverluste, die durch technische Einschränkungen, Änderungen, Ausfälle oder einseitige Entscheidungen der Werbeplattformen (insbesondere der APIs von Meta, Google, TikTok oder weiterer Plattformen) verursacht werden.
Der Einsatz von Subunternehmern durch den Auftragnehmer ist zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber per E-Mail über Updates, neue Funktionen oder wesentliche Änderungen der Software zu informieren.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer monatlichen Grundvergütung sowie einer nutzungsabhängigen Vergütung je gebuchtem Ad-Account-Seat. Der Auftraggeber wählt bei Buchung den Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus dem Buchungsprozess auf der Website des Auftragnehmers.
Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Durch Abschluss des Buchungsvorgangs autorisiert der Auftraggeber Stripe zur regelmäßigen automatischen Abbuchung der fälligen Beträge.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Software nach einer Frist von 5 Tagen ab Fälligkeit zu sperren, bis alle ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
Haftungsbegrenzung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt.
Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, arglistiger Täuschung oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Schäden durch Nichteinhalten von Plattformrichtlinien durch den Auftraggeber;
- Ablehnungen, Sperrungen oder sonstige Maßnahmen der Werbeplattformen gegenüber dem Auftraggeber;
- Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen der APIs externer Werbeplattformen (Meta, Google, TikTok u.a.);
- Schäden auf Basis automatisierter Empfehlungen oder KI-Outputs der Software.
Keine Partei hat eine Verletzung des Vertrags zu vertreten, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks oder weitreichende Ausfälle der Internet-Infrastruktur, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar schutzwürdige Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) bereits öffentlich bekannt sind, (b) eigenständig ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei entwickelt wurden oder (c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Datenschutz und Informationssicherheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Software richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers sowie dem gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die jeweils auf der Website des Auftragnehmers abrufbar sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Wartungs- und Optimierungszwecken auf den Account des Auftraggebers zuzugreifen sowie Nutzungs- und Metadaten zu statistischen Zwecken zu erheben.
Support-Gespräche können zu Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet werden, sofern der Auftraggeber bzw. dessen Nutzer vorab seine ausdrückliche Einwilligung (Opt-in) erteilt hat. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) abgeschlossen und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht zuvor ordentlich gekündigt wurde.
Die Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über die Self-Service-Funktion im Tool möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten verletzt oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird.
Nach Vertragsende werden die im Account des Auftraggebers gespeicherten Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Datenexport besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vertragsstrafe
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der Pflichten zum Schutz vertraulicher Informationen oder Urheberrechte eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe der Auftragnehmer nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Eine etwaige Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Im Falle von Meinungsverschiedenheiten aufgrund dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, so einigen sich die Parteien bereits jetzt auf München als allgemeinen Gerichtsstand.
Der Auftragnehmer hat das Recht, die Tatsache, dass der Auftraggeber seine Software nutzt bzw. sein Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Auftraggebers für diesen Zweck in seinen Marketingmaterialien zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Auftraggebers dabei gewahrt bleiben. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber elektronisch (per E-Mail oder Mitteilung innerhalb der Software) mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.